Mobile Tierärztin belohnt Katze mit Leckerli

Impfungen

 
Impfungen bieten Schutz vor ansteckenden Krankheiten. Nicht jedes Tier braucht jedoch jede Impfung jedes Jahr – und die Bedürfnisse ändern sich je nach Lebensphase und -umständen Ihrer Katze und Ihres Hundes. Gemeinsam analysieren wir die individuellen Risikofaktoren Ihrer Katze oder Ihres Hundes. Darauf basierend erstelle ich Ihnen einen individualisierten Impfplan und eine Entwurmungsempfehlung.

Vorsorgeuntersuchung

Der Impftermin dient immer auch als Vorsorge, denn er beinhaltet eine gründliche Allgemeinuntersuchung Ihres Hundes oder Ihrer Katze. Zudem plane ich viel Zeit ein, um Ihre Fragen und Bedenken sowie die wichtigsten Haltungs- und Präventionsaspekte in der nächsten Lebensphase Ihres vierbeinigen Begleiters zu besprechen. So können wir langfristig für die Gesundheit Ihres Haustiers vorsorgen.

Reiseberatung

Sie möchten mit Ihrem Hund, Ihrer Katze ins Ausland reisen? Gern erstelle ich Ihnen einen Heimtierpass, verabreiche die Tollwutimpfung, und berate Sie bezüglich Prophylaxe von Reisekrankheiten wie Herzwurm oder Leishmaniose. Bitte melden Sie sich zur Reiseberatung frühzeitig, da je nach Zielort und Reiseumständen teils gesetzlich vorgegebene Wartefristen entstehen können (z.B. Tollwutimpfung 21 Tage vor der Ausreise).

FAQ Katzenimpfungen

Gewisse Impfungen sind auch für Wohnungskatzen empfohlen. Die Häufigkeit der Auffrischungsimpfungen ist aber durch das geringere Infektionsrisiko natürlich viel seltener. Sofern Wohnungskatzen keinen Kontakt zu anderen Katzen haben (z.B. im Aussengehege, oder im Katzenhotel), reicht in der Regel eine Impfung alle 2-3 Jahre, nachdem die Grundimmunisierung erfolgt ist. Wichtig ist aber trotzdem ein mindestens jährlicher Gesundheits-Check, damit allfällige Krankheiten früh erkannt und behandelt werden können.

Die Häufigkeit von Auffrischungsimpfungen hängt von den individuellen Risikofaktoren ab (hat die Katze Freigang, geht sie in die Katzenpension, wieviele Katzen leben im Haushalt, etc.). Beim Impftermin besprechen wir die Lebensumstände Ihrer Katze und erstellen einen individualisierten Impfplan für die kommenden Lebensjahre. Damit Ihre Katze so gut wie möglich geschützt, aber so wenig wie nötig geimpft wird. 

Die Häufigkeit der Entwurmungen hängt vom Lebensstil der Katze ab und somit von ihren individuellen Risikofaktoren. In der Impfsprechstunde besprechen wir diese Risikofaktoren und erstellen einen individualisierten Entwurmungsplan. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit regelmässiger Kotkontrollen. Ich berate Sie gern hierzu.

Jeder medizinische Eingriff hat immer ein Risiko von unerwünschten Nebenwirkungen. Bei Katzenimpfungen sind schwere Nebenwirkungen extrem selten. Am häufigsten beschrieben sind Müdigkeit, etwas reduzierter Appetit und Schmerzen an der Injektionsstelle, welche sich aber nach einem Tag in der Regel wieder normalisieren.

Wenn Sie Bedenken zur Impfung haben, melden Sie sich ungeniert. Gern bespreche ich mit Ihnen Ihre individuelle Situation.

Katzenschnupfen kann durch eine Vielzahl von Bakterien und Viren hervorgerufen werden (oft auch in Kombination miteinander). Eine Impfung ist aktuell gegen Herpes- und Caliciviren möglich und auch bei allen Katzen empfohlen. Die Impfung schützt nicht vor einer Infektion, sondern vor einem schweren Erkrankungsverlauf.

Gern berate ich Sie zu der individuellen Situation Ihrer Katze. Kontaktieren Sie mich ungeniert.

Es empfiehlt sich, erst den eingetretenen Impfschutz abzuwarten, bevor man die Katze freilässt. Wann dieser Zeitpunkt ist, hängt davon ab, wie alt die Katze ist und wie oft sie bereits geimpft wurde. Die Kastration sollte ebenfalls unbedingt abgewartet werden.

Generell empfiehlt sich ohnehin, junge Katzen nicht zu früh rauszulassen. Je kleiner sie sind, desto eher können sie Opfer von Katzenkämpfen oder anderen Gefahren werden. Wenn Sie sich unsicher sind in Ihrer individuellen Situation, melden Sie sich! Ich bespreche gern mit Ihnen alle Nuancen dieser Entscheidung.

Sofern Ihre Katze nicht über die Grenze geht, gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen bei der Katze in der Schweiz. Bei einem Grenzübertritt benötigt Ihre Katze eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt), einen Mikrochip (vor der Tollwutimpfung implantiert) sowie einen Heimtierausweis. Je nach Zielland können zusätzliche Bestimmungen gelten.

Auch für Katzen, die nur in der Schweiz leben, sind allerdings Impfungen empfohlen, um sie vor Infektionskrankheiten zu schützen. Eine Impfung gegen Katzenseuche (Panleukopenie) und Katzenschnupfen (Herpes- und Calicivirus) empfiehlt sich bei allen Katzen – je nach Lebensumständen jährlich oder alle 2-3 Jahre. Die Impfung gegen «Leukose» (FeLV-Virus) ist bei Katzen empfohlen, welche Freigang erhalten sollen oder auf andere Katzen unbekannten Impfstatus› treffen können (z.B. Katzenhotel). 

Vor der ersten Impfung ist ein Leukose-Test (FeLV-Antigentest) empfohlen. Für den Test braucht es ein Tröpfchen Blut, und gleichzeitig wird auch auf das FIV-Virus («Katzenaids») getestet. Die Information über den Leukosestatus ist sehr wichtig, da Leukose-Positive Katzen keinen Freigang haben dürfen und auch eine verminderte Lebenserwartung haben sowie ein gutes Management ihrer Krankheit benötigen, um möglichst lange gesund zu bleiben. Leukose-Positive Katzen benötigen ausserdem keine FeLV-Impfung. 

Beim Erstellen des individuellen Impfplans für Ihre Katze orientiere ich mich in erster Linie an den Impfempfehlungen der Schweizerischen Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Wichtig sind aber auch die Erkenntnisse aus internationalen Impfempfehlungen wie beispielweise jene der WSAVA (World Small Animal Veterinary Association). 

Die individuellen Risikofaktoren und Lebensumstände Ihrer Katze bestimmen die Impfempfehlung, die ich in Ihrem Fall formuliere.

Bei einem akuten Krankheitsgeschehen sollte die Impfung verschoben werden. Erstens möchte man die zusätzliche Belastung für das Immunsystem vermeiden, zweitens kann die Immunantwort auf die Impfung durch zusätzliche Infekte abgeschwächt erfolgen, was die Schutzwirkung der Impfung abschwächt.

Wenn Ihre Katze an einer chronischen Erkrankung leidet, muss die Impfung im individuellen Fall besprochen werden. 

FAQ Hundeimpfungen

Gesetzlich vorgeschrieben ist für den Hund nur eine Tollwutimpfung, sofern er die Grenze überschreitet. In der Schweiz lebende Hunde müssen aus gesetzlicher Sicht ansonsten nicht geimpft werden, es empfieht sich aber natürlich unbedingt zum Schutz der Gesundheit. 

Weil heutzutage die meisten Hunde in der Schweiz geimpft sind, sehen wir Erkrankungen wie Staupe oder Hepatitis Contagiosa Canis glücklicherweise kaum mehr. Damit das auch so bleibt – und weil auch immer wieder diese Erkrankungen durch Hundeimport wieder in die Schweiz kommen – ist ein guter Impfplan für Ihren Hund wichtig und richtig. 

Die Impfung gegen Parainfluenza und Leptospirose sollte jährlich erfolgen, da der Impfschutz leider nur so lange anhält. Die Impfungen gegen Staupe, Hepatitis Contagiosa Canis / Adenovirus und Parvovirus erzielen bei den meisten Hunden einen Impfschutz von über 3 Jahren. Diese Impfungen erfolgen deshalb nur alle 3 Jahre (oder nach individuellen Antikörpertiter-Test). 

Ob bei Ihrem Hund noch zusätzliche Impfungen empfohlen sind und wie oft diese erfolgen sollten, hängt von den individuellen Risikofaktoren ab. Beim Impftermin besprechen wir die Lebensumstände Ihres Hundes und erstellen einen individualisierten Impfplan für die kommenden Lebensjahre. Damit Ihr Hund so gut wie möglich geschützt, aber so wenig wie nötig geimpft wird. 

Die Häufigkeit der Entwurmungen hängt vom Lebensstil des Hundes ab und somit von ihren individuellen Risikofaktoren. In der Impfsprechstunde besprechen wir diese Risikofaktoren und erstellen einen individualisierten Entwurmungsplan. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit regelmässiger Kotkontrollen. Ich berate Sie gern hierzu.

Jeder medizinische Eingriff hat immer ein Risiko von unerwünschten Nebenwirkungen. Bei Hundeimpfungen sind schwere Nebenwirkungen sehr selten. Am häufigsten beschrieben sind Müdigkeit, etwas reduzierter Appetit und Schmerzen an der Injektionsstelle, welche sich aber nach einem Tag in der Regel wieder normalisieren.

Wenn Sie Bedenken zur Impfung haben, melden Sie sich ungeniert. Gern bespreche ich mit Ihnen Ihre individuelle Situation.

Zwingerhusten wird durch eine Vielzahl von Viren und Bakterien (oft in Kombination miteinander) hervorgerufen. Es kann nicht gegen alle diese Erreger geimpft werden. In der Regel erhalten alle Hunde eine Impfung gegen das Canine Adenovirus und das Parainfluenzavirus. Zusätzlich kann eine Nasenimpfung oder Maulimpfung erfolgen, welche zusätzlich gegen das Bakterium Bordetella bronchiseptica schützt.

Ob die zusätzliche nasale/orale Impfung gegen Zwingerhusten bei Ihrem Hund empfehlenswert ist, hängt von seinen Lebensumständen und individuellen Risikofaktoren ab (z.B. Hundesport, Welpenspielgruppe, Hundepension).

Gern berate ich Sie zu der individuellen Situation Ihres Hundes. Kontaktieren Sie mich ungeniert.

Es empfiehlt sich, den Junghund erst in grossen Hundegruppen spielen zu lassen, wenn er mindestens 2 Impfungen (davon mindestens eine über 16 Wochen Alter) erhalten hat und die zweite dieser Impfungen schon über 2 Wochen zurückliegt. 

Bei einem Grenzübertritt benötigt Ihr Hund eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt), einen Mikrochip (vor der Tollwutimpfung implantiert), sowie einen Heimtierausweis. Je nach Zielland können zusätzliche Bestimmungen gelten.

Unbedingt zu bedenken sind auch infektiöse Erreger, mit denen Ihr Hund im Ferienland konfrontiert werden kann (z.B. Leishmaniose, Herwurm, Piroplasmose, Ehrlichiose). Die meisten Krankheiten lassen sich mit einem guten Schutz vor Vektoren (Sandmücken, Stechmücken, Zecken) verhindern. Bedenken Sie, dass der Zeckenschutz, den Sie in der Schweiz für Ihren Hund verwenden, oft nicht ausreichend ist, um auch vor anderen stechenden Insekten zu schützen! 

Ich berate Sie gern zu Ihrer geplanten Reise. Melden Sie sich bitte frühzeitig, da je nach Zielland viele Vorbereitungen notwendig sein, die Zeit benötigen (z.B. Tollwutantikörpertest). 

Die Impfstoffe gegen Parvovirus, Hepatitis Contagiosa Canis / Adenovirus, Parainfluenza und Staupe erzeugen bereits bei einmaliger Verabreichung im erwachsenen Tier wieder einen guten Impfschutz, es ist also ausreichend, die Impfung so bald wie möglich nachzuholen.

Da es sich bei der Leptospirose-Impfung nicht um einen Lebendimpfstoff handelt und die erzeugte Immunantwort daher nicht ganz so gut ist, empfiehlt sich eine erneute Grundimmunisierung (2x impfen im Abstand von 3-4 Wochen), sofern die letzte Leptospiroseimpfung über 18 Monate her ist.

Bei der Tollwutimpfung genügt ebenfalls eine einmalige Impfung, um den Impfschutz wiederherzustellen. Wenn jedoch nicht innerhalb der Gültigkeit der letzten Tollwutimpfung nachgeimpft wird, fällt danach wieder die gesetzliche Wartefrist von 21 Tagen ab, bis der Grenzübertritt gestattet ist. 

Beim Erstellen des individuellen Impfplans für Ihres Hundes orientiere ich mich in erster Linie an den Impfempfehlungen der Schweizerischen Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Wichtig sind aber auch die Erkenntnisse aus internationalen Impfempfehlungen wie beispielweise jene der WSAVA (World Small Animal Veterinary Association). 

Die individuellen Risikofaktoren und Lebensumstände Ihres Hundes bestimmen die Impfempfehlung, die ich in Ihrem Fall formuliere.

Bei einem akuten Krankheitsgeschehen sollte die Impfung verschoben werden. Erstens möchte man die zusätzliche Belastung für das Immunsystem vermeiden, zweitens kann die Immunantwort auf die Impfung durch zusätzliche Infekte abgeschwächt erfolgen, was die Schutzwirkung der Impfung abschwächt.

Wenn Ihr Hund an einer chronischen Erkrankung leidet, muss die Impfung im individuellen Fall besprochen werden.